Begleitperson aus medizinischen Gründen
Aus medizinischen Gründen kann eine Begleitperson während der Reha erforderlich sein. Die Deutsche Rentenversicherung Bund kann Begleitpersonen auf Antrag genehmigen.
Die gemeinsame Unterbringung erfolgt im Einzelzimmer mit Aufbettung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein 15 qm großes Einzelzimmer handelt.
Begleitperson als Selbstzahler
Für unsere Planung bitten wir Sie Ihre Begleitung vor Antritt der Reha anzumelden. Der Mindestaufenthalt Ihrer Begleitperson muss vier zusammenhängende Tage betragen. Eine Nachmeldung ist leider nicht möglich.
Fragen zu den Kosten beantworten Ihnen gerne unsere Mitarbeitenden der Patientenaufnahme. Die Kosten beinhalten immer Unterkunft und Vollverpflegung. Die Kosten entrichten Sie bitte in der Klinik.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir für Begleitpersonen keine diagnostischen und therapeutischen Leistungen erbringen können, auch nicht bei Vorlage ärztlicher Rezepte. Begleitpersonen können kostenlos das freie Schwimmen, die Sauna und den Fitnessraum nutzen sowie an den kulturellen Veranstaltungen (teilweise kostenpflichtig ) teilnehmen.
Aufgrund vermehrter Nachfrage weisen wir des Weiteren darauf hin, dass das Reha-Zentrum Ückeritz nur eine geringe Aufnahmekapazität für Begleitpersonen hat. Gerne können sich die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in der Kurverwaltung Ückeritz für die Unterbringung von Angehörigen im Ort erkundigen.
Kontaktieren Sie uns gern